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20 | 05 | 2012
Mittlere Reife Drucken E-Mail
Infos - Schulabschlüsse

Mit Hauptschulabschluss zur Mittleren Reife

Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss können an der Alfons-Kern-Schule einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben,  wenn

  1. im Abschlusszeugnis der Berufsschule in den maßgebenden Fächern (alle Fächer mit Ausnahme von Religion und Sport) ein Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht ist und
  2. der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung (Gesellenprüfung) nachgewiesen ist und
  3. Fremdsprachenkenntnisse aus mindestens fünfjährigem Fremdsprachenunterricht (z.B. an der Hauptschule) mit der Note „ausreichend“ vorliegen.


Die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes erfolgt durch eine Bestätigung, die vom Sekretariat der Alfons-Kern-Schule ausgestellt wird. Dazu sind die oben aufgeführten Abschlusszeugnisse (Hauptschule, Berufsschule) und der Gesellenbrief vorzulegen.


Was können Sie mit diesem Abschluss anfangen?

Dieser mit diesem Abschluss erworbene Bildungsstand berechtigt zum Besuch aller Bildungsgänge, die einen Realschulabschluss voraussetzen, sowie zur Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung zum Besuch der Oberstufe der Berufsoberschulen. Er berechtigt jedoch nicht zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums.

- Sie haben Zugang zu einer Laufbahn des mittleren Dienstes (z.B. bei der Polizei oder der Stadt). Sie können die Ausbildung in den nichtärztlichen Heilhilfsberufen (z.B. Krankenschwester, Krankenpfleger) sowie eine Erzieher/innen-Ausbildung beginnen.

- Sie können ein Berufskolleg besuchen. Dieses führt in einer schulischen Vollzeitausbildung zum Abschluss „Staatlich geprüfter Assistent“ oder „Staatlich geprüfte Assistentin“ (z.B. 1-jähriges Berufskolleg Technik und Medien).

- Nach der Berufsausbildung und einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit eine Fachschule zu besuchen (z.B. Fachschule für Technik) mit dem Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Techniker/in.